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Anlageberatung, Risikoaufklärung und Rechtswidrigkeitszusammenhang*)*)Der vorliegende Beitrag wurde durch eine Anfrage aus der Praxis angeregt. Die Abschnitte 1.2.2. (Aufklärungspflichtige Risiken), 3.1.3. (Analyse der österreichischen Judikatur), 3.2. (Unabhängige Verwirklichung mehrerer Risiken) und 3.3.1. (Verwirklichung eines adäquaten Folgerisikos) entsprechen teilweise einem von der Verfasserin erstellten Rechtsgutachten.

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Christiane C. WendehorstÖBA 2010, 562 Heft 9 v. 1.9.2010

Die jüngste Finanzkrise hat Anlegerkapital in ungeahntem Ausmaß vernichtet. Gerade Kleinanleger wurden vielfach um ihre gesamten Ersparnisse gebracht. Es war daher zu erwarten, daß auf die Gerichte mit gewisser zeitlicher Verzögerung eine Welle von Klagen hereinbrechen würde. Diese richten sich zu einem nicht unerheblichen Teil auch gegen Anlageberater und stützen sich dabei auf den Vorwurf unzureichender Aufklärung über die mit der Vermögensveranlagung verbundenen Risiken. Der Beitrag wird ausgewählte Rechtsprobleme der Risikoaufklärung und des Rechtswidrigkeitszusammenhangs beleuchten, die im Kontext der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung häufig auftreten.

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