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Aufsichtsrechtliches Risiko der österreichischen Bankkonzerne - Gegenüberstellung von Einzelinstituten und Konzernen*)*)Der vorliegende Artikel spiegelt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren und nicht notwendigerweise jene der Oesterreichischen Nationalbank wider.

Berichte und AnalysenDDr. Jürgen Eckhardt, Roman HofstätterÖBA 2010, 557 Heft 9 v. 1.9.2010

Das aufsichtsrechtliche Risiko wird durch das Bankwesengesetz (BWG) definiert und beinhaltet das Kredit- und das Marktrisiko (inklusive Abwicklungsrisiko) sowie das Operationelle Risiko. Dieses wird den vorhandenen Eigenmitteln gegenübergestellt und daraus ergibt sich als Differenz ein Risikopuffer, der sogenannte Eigenmittelüberschuß. Es soll eine Aussage über die Risikosituation getroffen werden, die einerseits das Kreditinstitut in einer isolierten Betrachtung (z.B. Erste Bank AG) und andererseits das Kreditinstitut als übergeordnete Mutter von in- und ausländischen Tochterinstituten (z.B. Erste Group) in den Fokus der Analyse rückt. Im Bereich der Konzerne stieg zum vierten Quartal 2009 das Risiko, die Eigenmittel hingegen erhöhten sich gegenüber jenen der Konzernmütter (Einzelinstitut) nur geringfügig, was in einer niedrigeren Eigenmittelquote zum Ausdruck kam. Ähnlich verhielt es sich im Bereich des Klumpenrisikos, da offensichtlich dem konsolidierten Konzentrationsrisiko höhere aufsichtsrechtliche Risikogewichte zugeordnet wurden. Diese Ergebnisse lassen sich aus den Risikodaten ableiten, die aufgrund eines Vergleichs österreichischer Banken auf Einzelinstituts- mit der Konzernebene zustande kamen.

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