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Zur Angabe der Firmenbuchnummer in Eintragungsgrundlagen für das Grundbuch

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1645ÖBA 2010, 539 Heft 8 v. 1.8.2010

§ 27 Abs 2 GBG idF GB-Nov 2008, BGBl I 2008/100.

Die Angabe der Firmenbuchnummer des Rechtsträgers kann an jeder Stelle der die Eintragungsgrundlage bildenden Urkunde bis zu der diese abschließenden firmenmäßigen Unterfertigung erfolgen. Die Angabe einer Firmenbuchnummer nur im Beglaubigungsvermerk genügt grundsätzlich nicht.

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