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Der Vertreter des Gemeinschuldners als Anfechtungsgegner.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1644ÖBA 2010, 537 Heft 8 v. 1.8.2010

§ 38 KO

Der Vertreter des Gemeinschuldners kommt als Anfechtungsgegner infrage, wenn er selbst, als Vertragspartner des Gemeinschuldners, Zahlungen aus der angefochtenen Rechtshandlung erhielt.

OGH 24. 2. 2010, 3 Ob 213/09h

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