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Zur Schadensberechnung bei mangelhafter Anlageberatung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1643ÖBA 2010, 535 Heft 8 v. 1.8.2010

§§ 1295 ff, 1323 ABGB

Der Anlageberater haftet nicht für das positive Vertragsinteresse. Der Anleger kann nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt, ihn also richtig aufgeklärt hätte. Der Geschädigte

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