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Eine Unterlassungserklärung mit "Ersatzklauseln" beseitigt die Wiederholungsgefahr gemäß § 28 Abs 2 KSchG nicht. Eine AGB-Bestimmung, die zu einer "Nullverzinsung" der Einlage auf einem Sparbuch führen kann, ist gröblich benachteiligend.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Bernhard KochÖBA 2010/1634ÖBA 2010, 452 Heft 7 v. 1.7.2010

§ 879 Abs 3 ABGB

§§ 28, 29 KSchG

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