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Durch die teilweise Auszahlung einer Bankgarantie mit Effektivklausel anerkennt der Garant den Bedingungseintritt nicht konkludent, weil auch andere Ursachen für die Auszahlung (etwa ein Irrtum) denkbar sind.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2010/1632ÖBA 2010, 403 Heft 6 v. 1.6.2010

§§ 863, 880a, 914, 915 ABGB

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