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Unzulässige Klauseln in Sparbuch-AGB

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1607ÖBA 2010, 186 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 28, 29 KSchG

§ 502 ZPO

Der OGH ist zur Auslegung von Klauseln in AGB nicht "jedenfalls", sondern nur dann berufen, wenn die zweite Instanz Grundsätze höchstgerichtlicher Rsp mißachtete oder für die Rechtseinheit und Rechtsentwicklung bedeutsame Fragen zu lösen sind.

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