§ 98 Abs 1 iVm § 1 Abs 1 Z 23 BWG - Fassung BGBl I 2003/35 bis zur Erlassung des ZaDiG BGBl I 2009/66 Die Annahme von Geldbeträgen durch eine GmbH, deren blockweise Überweisung ins Ausland auf Konto einer ausländischen Bank, wovon die von den Einzahlern bedachten Empfänger diese wieder abheben bzw ausbezahlt erhalten, stellt das Geldtransfergeschäft iSd § 1 Abs 1 Z 23 BWG (nunmehr § 1 Abs 2 Z 5 ZaDiG) dar. Auch das Fehlen von Jud bewirkt keine unverschuldete Rechtsunkenntnis, insbesondere wenn aus den parlamentarischen Materialien kein Zweifel an der Konzessionsbedürftigkeit bleibt. Auch die möglicherweise rechtswidrige Säumnis der FMA im Konzessionsverfahren ändert daran nichts.