§ 70 Abs 1 Z 3 BWG, § 24 Abs 2 WAG, § 92 Abs 1 bis 3, 8 WAG 2007, §§ 17, 63 Abs 2 AVG.. Die Erteilung eines Prüfungsauftrages an eigene Prüfer (WAG, BörseG) der FMA oder an die OeNB bewirkt die Parteistellung des geprüften Aufsichtssubjekts. Begehrt dieses Akteneinsicht, so stellt die Zurückweisung dieses Antrags mangels Parteistellung jedenfalls einen Bescheid dar, der überdies (mangels Berufung auf die möglicherweise ver tretbare Anwendung des § 17 Abs 3 AVG) rechtswidrig ist.