§§ 84, 181 ff KO:. Gegen eine in Beschlußform ergehende Weisung des Konkursgerichts an den Schuldner gemäß § 84 Abs 1 KO ist ein Rekurs auch im Schuldenregulierungsverfahren, in dem dem Schuldner die Eigenverwaltung überlassen blieb, nicht zulässig.
OGH 30. 7. 2009, 8 Ob 23/09d