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Ein rechtskräftiges Urteil ersetzt die Zustimmung des Dritten zur Ausfolgung des Treuguts.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1598ÖBA 2010, 126 Heft 2 v. 1.2.2010

§§ 1002 ff ABGB. Macht die Treuhandvereinbarung die Ausfolgung des Treuguts von der Zustimmung eines Dritten abhängig, ersetzt ein rechtskräftiges Urteil, dem zufolge ein Treugeber dem anderen die Übergabe des Treuguts schuldet, kraft ergänzender Vertragsauslegung diese Zustimmung.

OGH 21. 4. 2009, 4 Ob 28/09k

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