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Die Kondiktion des Versicherers richtet sich nur gegen den Versicherungs-/Leasingnehmer, nicht aber gegen den Vinkulargläubiger/Leasinggeber.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1593ÖBA 2010, 63 Heft 1 v. 1.1.2010

§§ 1431-1437 ABGB

§ 75 VersVG

Weist der Versicherungs- und Leasingnehmer den Versicherer an, direkt an den versicherten Vinkulargläubiger und Leasinggeber zu leisten, richtet sich eine Kondiktion des Versicherers wegen rechtsgrundloser Leistung (hier: "Versicherungsbetrug") nur gegen den Versicherungs- und Leasingnehmer, nicht aber gegen den Vinkulargläubiger und Leasinggeber.

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