§§ 1431-1437 ABGB
§ 75 VersVG
Weist der Versicherungs- und Leasingnehmer den Versicherer an, direkt an den versicherten Vinkulargläubiger und Leasinggeber zu leisten, richtet sich eine Kondiktion des Versicherers wegen rechtsgrundloser Leistung (hier: "Versicherungsbetrug") nur gegen den Versicherungs- und Leasingnehmer, nicht aber gegen den Vinkulargläubiger und Leasinggeber.