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Der Regreßanspruch der Einlagensicherungseinrichtung gemäß § 93 Abs 3 BWG gegen die Republik Österreich, die für mangelnde Bankaufsicht haftet, unterliegt der langen Verjährungsfrist.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenAss.-Prof. Dr. Stefan PernerÖBA 2010/1589ÖBA 2010, 50 Heft 1 v. 1.1.2010

§§ 896, 1478 ABGB

§ 93 Abs 3 BWG

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