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Zu den Schutz- und Sorgfaltspflichten der Bank gegenüber dem Garantiebegünstigten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1668ÖBA 2010, 771 Heft 11 v. 1.11.2010

§§ 880a, 1293 ff ABGB.

Die Bank muß dem Begünstigten gegenüber die Inanspruchnahme der Garantie unverzüglich beanstanden, wenn dieser dadurch noch die Möglichkeit erhielte, die Garantie formgerecht und rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.

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