Das neue E-Geldgesetz 2010 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten wurde von der Bundesregierung als Ministerialentwurf veröffentlicht und soll das derzeit geltende E-Geldgesetz ersetzen.
Das neue E-Geldgesetz 2010 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten wurde von der Bundesregierung als Ministerialentwurf veröffentlicht und soll das derzeit geltende E-Geldgesetz ersetzen.