Das als CRD III bekannte Maßnahmenpaket zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG bzw 2006/49/EG betreffend die Vergütungspolitik in Banken ist bis 31.12.2010 in nationales Recht umzusetzen. Die endgültige Ausfertigung der Richtlinie und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Bundesregierung veröffentlichte bereits einen Gesetzesentwurf, mit dem die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur Vergütungspolitik in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Die neuen Regelungen zur Vergütungspolitik sollen grundsätzlich ab 1. Jänner in Kraft treten.