Details zur Schadenersatzhaftung nach fehlerhafter Anlageberatung werden schon länger diskutiert. In jüngerer Zeit wurde aber auch mehrfach die Frage aufgeworfen, ob unter welchen Voraussetzungen Finanzgeschäfte vor allem unter Berufung auf fehlerhafte Information bzw Beratung von Kunden wegen Irrtums angefochten werden können. Der Beitrag versucht, einige Grundfragen zu klären, und geht beispielhaft näher auf die Anfechtung von Devisenoptionsgeschäften ein.