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Für das Mäßigungsrecht nach § 25d KSchG ist nicht erforderlich, daß die Hauptschuld eine Kreditverbindlichkeit ist.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungeno. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2009/1555ÖBA 2009, 475 Heft 6 v. 1.6.2009

§ 891 ABGB

Art 8/1 EVHGB

§ 345 HGB

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