Gemäß § 9 Abs 1 WAG 2007 haben Wertpapierfirmen dauerhaft ein bestimmtes Eigenkapital zu halten, das nach den Abs 2, 5 und 6 leg cit zu berechnen ist. Die Auslegung dieser Bestimmung wirft eine Reihe von Zweifelsfragen auf, die durch ein aktuelles Rundschreiben der FMA geklärt werden sollen. In diesem Rundschreiben weicht die FMA von ihrer bisherigen Rechtsauffassung und Praxis ab - zu Unrecht, wie der folgende Beitrag zeigt.