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Eigenkapitalerfordernisse für Wertpapierfirmen nach § 9 WAG 2007**Für die kritische Durchsicht und wertvollen Anregungen danken die Autoren Herrn WissMA. Mag. Christian Rapani, Institut für österreichisches und internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Brigitta Jud, Mag. Simon Mair, B.Sc.ÖBA 2009, 442 Heft 6 v. 1.6.2009

Gemäß § 9 Abs 1 WAG 2007 haben Wertpapierfirmen dauerhaft ein bestimmtes Eigenkapital zu halten, das nach den Abs 2, 5 und 6 leg cit zu berechnen ist. Die Auslegung dieser Bestimmung wirft eine Reihe von Zweifelsfragen auf, die durch ein aktuelles Rundschreiben der FMA geklärt werden sollen. In diesem Rundschreiben weicht die FMA von ihrer bisherigen Rechtsauffassung und Praxis ab - zu Unrecht, wie der folgende Beitrag zeigt.

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