Offene Immobilieninvestmentfonds existieren in vielen Mitgliedstaaten teilweise schon seit etlichen Jahrzehnten. Die Kommission hat sich erst im letzten Jahr mit Überlegungen zur Schaffung eines einheitlichen Rahmenwerks für Immobilieninvestmentfonds auseinandergesetzt und eine Expertengruppe dazu einberufen. In diesem Beitrag soll die Notwendigkeit eines solchen europäischen Rahmenwerks aus praktischer sowie dessen mögliche Realisierung aus rechtstechnischer Sicht erläutert werden. Diesbezüglich wird sowohl auf aktuelle europäische Entwicklungen als auch auf das ImmoInvFG als nationales Regime Bezug genommen.