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Informations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe nach der neuen Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge*)*)Mit Anmerkungen versehener Vortrag des Verfassers bei einem Diskussionsabend des Forums für Bankrecht am 13.10.2008. Dieser Vortrag war der 3. Teil einer Veranstaltungsserie zur neuen Verbraucherkreditrichtlinie. Bisher erschienen: Bollenberger, ÖBA 2008, 782 (zu Drittfinanzierung und Einwendungsdurchgriff); Wendehorst, ÖBA 2009, 30 (zu Rücktritt, Kündigung und vorzeitigen Rückzahlungen); Dehn (zu Geltungsbereich - Umsetzungsoptionen - Sanktionen) erscheint in ÖBA 2009, Heft 3.

AbhandlungenDr. Bernhard KochÖBA 2009, 98 Heft 2 v. 1.2.2009

Der vorliegende Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den der Verfasser am 13. Oktober 2008 im Rahmen der Bankwissenschaftlichen Gesellschaft gehalten hat. Die Vortragsform wurde weitestgehend beibehalten. Behandelt werden die weitgehend neuen Informations- und Aufklärungspflichten des Kreditgebers bei Verbraucherkrediten, die auf Grund der Richtlinie in die österreichische Rechtsordnung einzuführen sein werden. Es wird versucht, zu jedem einzelnen Punkt zunächst die geltende Rechtslage darzustellen und darauf aufbauend zu zeigen, welche Neuerungen sich aus der Richtlinie ergeben.

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