§ 20 AnfO
Die Frage, ob Geld oder eine Liegenschaft geschenkt wurde, ist in wirtschaftlicher Betrachtung zu beurteilen. Verfolgten die Parteien das Ziel, durch Schenkung von Geld an den Anfechtungsgegner zum Erwerb einer Liegenschaft diese dem Vermögen des Schuldners als Befriedigungsobjekt zu entziehen, ist die Anmerkung der Anfechtungsklage zulässig. Zur Rechtsnatur der Anmerkung.