Ausgehend von einer Initiative der Europäischen Kommission ist Ende vorigen Jahres die RL 2007/64/EG (ZahlungsdiensteRL) in Kraft getreten. Diese Richtlinie schafft neben Rechten und Pflichten für alle Zahlungsdienstleister auch eine neue Kategorie von beaufsichtigten Unternehmen mit eigenem Aufsichtsregime, die sogenannten Zahlungsinstitute. Die Richtlinie ist bis 1. November 2009 in nationales Recht umzusetzen, was auch Auswirkungen auf den österreichischen Finanzmarkt haben wird. Ab Inkrafttreten der neuen Regelungen werden den Zahlungsinstituten nämlich auch solche Zahlungsdienste gestattet sein, die bislang in Österreich den Kreditinstituten vorbehalten waren. Insbesondere betrifft dies das Überweisungs- und das Kredit-(karten)geschäft. Der folgende Artikel untersucht schwerpunktmäßig den Tätigkeitsbereich und die Konzessionsvoraussetzungen von Zahlungsinstituten, unterwirft die neu geschaffenen aufsichtsrechtlichen Regeln der Richtlinie für Zahlungsinstitute einer kritischen Untersuchung, indem sie mit bestehenden Aufsichtsnormen verglichen werden, und behandelt die zentralen aufsichtsrechtlichen Wahlrechte, die den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung überlassen sind.