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RL 87/102/EWG - Verbraucherkredit - Berechtigung des Verbrauchers, im Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages, der die durch den Kredit finanzierten Waren oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat, Rechte gegen den Kreditgeber geltend zu machen - Voraussetzungen - Angabe der finanzierten Ware oder Dienstleistung im Kreditangebot -Krediteröffnung, die eine wiederholte Nutzung des gewährten Kredits erlaubt - Befugnis des innerstaatlichen Gerichts, den Anspruch des Verbrauchers, Rechte gegen den Kreditgeber geltend zu machen, von Amts wegen zu berücksichtigen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2008/28ÖBA 2008, 292 Heft 4 v. 1.4.2008

Art 11, 14 der RL 87/102/EWG des Rates vom 22. 12. 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit in der durch die RL 98/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 2. 1998 geänderten Fassung

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