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Eine "einheitliche" Rechtshandlung ist grundsätzlich nur im Ganzen anfechtbar.

Rechtsprechung DES OGHZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c.ÖBA 2008/1510ÖBA 2008, 812 Heft 11 v. 1.11.2008

§ 27 KO

Eine "einheitliche" Rechtshandlung, etwa ein Rechtsgeschäft, das einheitliche rechtliche Wirkungen auslöst, ist grundsätzlich nur im Ganzen anfechtbar.

OGH 10. 3. 2008, 10 Ob 104/07b

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