Die Dritte Geldwäscherichtlinie 1) hat auf Basis der Empfehlungen der FATF 2) die Geldwäschebestimmungen verschärft. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 3), Bankwesengesetz (BWG) 4), Wirtschaftstreuhandberufs-Ausübungsrichtlinie 2003 (WT-ARL 2003) 5), Rechtsanwaltsordnung (RAO) 6), Notariatsordnung (NO) 7) und Gewerbeordnung (GewO) 8) wurden entsprechend novelliert. Eine neue Verpflichtung zur Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers des Kunden wurde eingeführt. Was dieser Begriff im Zusammenhang mit Stiftungen und Trusts bedeutet, legt eine Definition fest. Ihre praktische Handhabung soll im folgenden untersucht werden.