Depotentnahmen sind kein Veräußerungstatbestand iSd § 95 Abs 4 Z 3 EStG 1988. Daher ist eine KESt-Gutschrift an den Erwerber zum Zeitpunkt der Anschaffung einer Nullkuponanleihe unzulässig.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. DDr. René LaurerÖBA 2008/88ÖBA 2008, 741 Heft 10 v. 1.10.2008