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Für die Kenntnis der Benachteiligungsabsicht kommt es bei gesetzlicher Vertretung auf den Kenntnisstand des gesetzlichen Vertreters an.

Rechtsprechung des OGHZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2008/1508ÖBA 2008, 741 Heft 10 v. 1.10.2008

§ 2 AnfO

§ 28 KO

Für die Kenntnis der Benachteiligungsabsicht kommt es bei gesetzlicher Vertretung auf den Kenntnisstand des gesetzlichen Vertreters an.

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