§§ 25c, 25d KSchG. Eine analoge Anwendung der §§ 25c und 25d KSchG auf die Interzession durch bloße Pfandbestellung kommt mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke nicht in Betracht.
OGH 1. 2. 2007, 9 Ob 16/06b
Aus den Entscheidungsgründen:
§§ 25c, 25d KSchG. Eine analoge Anwendung der §§ 25c und 25d KSchG auf die Interzession durch bloße Pfandbestellung kommt mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke nicht in Betracht.
OGH 1. 2. 2007, 9 Ob 16/06b
Aus den Entscheidungsgründen: