§§ 879, 914, 915, 1014, 1297 ABGB. Es wäre eine Überspannung der den Karteninhaber treffenden Sorgfaltspflichten, würde man bei der Bargeldbehebung bei Bankomaten verlangen, stets ohne konkreten Anlaß besondere Aufmerksamkeit auf allfällige Ausspähversuche zu richten. Eine Risikoverteilung zu Lasten des Kunden kann gerechtfertigt sein, da das Dieb-
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