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Zur Beweislast bei Sorgfaltsverletzungen gegenüber dem Interzedenten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2007/1408ÖBA 2007, 320 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 1364 ABGB. Es liegt am Gläubiger, zu beweisen, daß ihn an der Sorgfaltsverletzung gegenüber dem Interzedenten kein Verschulden trifft. Den Interzedenten trifft die Beweislast dafür, daß sich seine Sachhaftung bei Einhaltung der ihm gegenüber gebotenen Sorgfalt nicht oder nur teilweise verwirklicht hätte.

OGH 5. 10. 2006, 2 Ob 52/06w

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