§§ 1400 ff ABGB. Unterschreibt der Karteninhaber beim Vertragsunternehmen unter Vorlage seiner Kreditkarte seinen Rechnungsbeleg, so erteilt er damit eine konkrete Anweisung, die aufgrund der antizipierten Annahme der Kreditkartengesellschaft zugleich eine abstrakte Zahlungspflicht der Kreditkartengesellschaft gegenüber dem Vertragsunternehmen entstehen läßt. Das Widerrufsrecht des Karteninhabers bezieht sich ausschließlich auf Umstände, die nicht die Abwicklung und das Grundgeschäft betreffen, sondern entweder aus dem Verhältnis zwischen Kreditkartengesellschaft und Karteninhaber resultieren oder aber die Gültigkeit der Anweisungserklärung in Frage stellen. Nur ein nach dem Vertragsverhältnis zwischen der Kreditkartengesellschaft und dem Karteninhaber zulässiger Widerspruch des Karteninhabers berechtigt die Kreditkartengesellschaft, gegenüber dem Vertragsunternehmen Zahlung zu verweigern.