§§ 983 ff, 1295 ABGB. Die Bank darf Kredite vorzeitig fällig stellen, wenn derart gravierende Gefährdungen legitimer Interessen der Bank vorliegen, daß ihr eine Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung nicht zugemutet werden kann.
OGH 30. 5. 2006, 3 Ob 105/06x