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Der von einem Kreditinstitut bestellte Bankprüfer war Organ der Bankenaufsicht im Sinne des § 1 Abs 2 AHG. Eine Forderungseinlösung kann auch einvernehmlich erfolgen

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. i.R. Dr. Helmut KoziolÖBA 2007/1449ÖBA 2007, 918 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 93 BWG

§ 1 AHG

RL 91/19/EG

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