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Die Auslegung von Erklärungen stellt nur bei krassen Fehlbeurteilungen eine erhebliche Rechtsfrage dar.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2006/1366ÖBA 2006, 681 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 914 ABGB. Die Auslegung von Erklärungen im Einzelfall stellt nur bei einer krassen, zu einem unvertretbaren Auslegungsergebnis führenden Fehlbeurteilung eine erhebliche Rechtsfrage dar.

OGH 16. 2. 2006, 6 Ob 305/05d

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