Vieles im Rahmen der Haftung der Bank für die Bestätigung, die sie im Zuge der Gründung einer Kapitalgesellschaft sowie einer Kapitalerhöhung ausstellt, ist umstritten. Der folgende Beitrag widmet sich anläßlich der Neufassung des § 29 Abs 1 AktG durch das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 (GesRÄG 2004) 1) zunächst der Frage, ob die Bestätigung lediglich den Umstand der Einzahlung zu umfassen hat oder darüber hinaus auch die Tatsache, daß die Geschäftsführung sich in der freien Verfügung über die eingezahlten Beträge befindet. Im zweiten Teil werden verschiedene Aspekte der "freien Verfügbarkeit" im Lichte der österreichischen und deutschen Rechtsprechung dargestellt.