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Bei Pauschalraten tritt die Bereicherung des Darlehensgebers durch überhöhte Zinsenzahlungen erst mit der Tilgung aller Rückzahlungsansprüche ein.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenPeter ApathyÖBA 2005/1291ÖBA 2005, 554 Heft 8 v. 1.8.2005

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