Finanzdienstleister unterliegen strengeren Marktzutrittsbeschränkungen als allgemein Gewerbetreibende. Die starre Anknüpfung an den Ausschlußtatbestand Konkurs kann eine lebenslange Zutrittssperre zum Markt nach sich ziehen. Es stellt sich die Frage, ob dies in dieser Ausprägung notwendig und gerechtfertigt ist.