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Der erforderliche Zusammenhang zwischen Haftungsgrund und Haftungsumfang beim revolvierenden Kredit als nachteiliges Rechtsgeschäft (§ 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 KO) Zugleich eine Besprechung der Entscheidung OGH 17. 11. 2004, 9 Ob 24/04a*)*)Veröffentlicht in diesem Heft S 714 ff.

AufsätzeRaimund BollenbergerÖBA 2005, 683 Heft 10 v. 1.10.2005

Der Beitrag erörtert das Verhältnis zwischen den Anfechtungsvoraussetzungen nach § 31 Fall 2 KO, insbesondere der (Mit-)Verursachung eines Quotenschadens, und den von der Rechtsprechung angewendeten Haftungsbegrenzungen. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß die Haftung des Anfechtungsgegners - entgegen der bisherigen Judikatur, aber zum Zweck der Bereinigung der von ihr selbst eingeräumten dogmatischen Schwierigkeiten - nicht auf den Kreditrahmen, sondern auf die größte Ausweitung der Kreditinanspruchnahme in der kritischen Zeit (Kreditausweitung) begrenzt werden sollte.

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