Kann ein Anleger, der vermeint, von seinem Anlageberater unrichtig beraten worden zu sein, seinen Anspruch auf Schadenersatz auch geltend machen, wenn die vereinbarte Veranlagungsdauer noch gar nicht abgelaufen und somit dem Anleger - sofern er die Wertpapiere noch nicht verkauft und dadurch den Verlust realisiert hat - noch gar kein realer Schaden entstanden ist? Der OGH hat mit einer jüngst ergangenen Entscheidung 1) zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Gerichtsverfahren wegen Anlageberatungsfehlern Klarheit geschaffen. Im folgenden soll diese für Anlageberatungshaftungsprozesse mit großen Auswirkungen verbundene Entscheidung näher betrachtet werden.