Der Emissionshandel als Instrument der Umweltpolitik erlebt derzeit in Europa eine erste große Blüte. Bei dem infolge des Kyoto-Protokolls geschaffenen europäischen Treibhausgasemissionsmarkt soll eine Reduktion von (derzeit vor allem) Kohlendioxid-(CO2)-Emissionen möglichst kostengünstig erreicht werden. Dieser Artikel geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen bestimmte Tätigkeiten, die Marktteilnehmer - von den verpflichteten Unternehmen über Broker bis hin zu Privatpersonen - auf diesem "emerging market" ausüben, konzessionsbedürftig nach dem BWG oder WAG sein können. Mitentscheidend dafür ist der Rechtscharakter der Emissionszertifikate. Obwohl das Emissionszertifikategesetz (EZG) Emissionszertifikate als Waren definiert, spricht vieles für eine Qualifikation als Warenderivate. In beiden Fällen werden Konzessionserfordernisse erst mit Umsetzung der neuen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (ISD 2) (für den Bereich des börseähnlichen Handels) relevant werden. Will man hingegen Emissionszertifikate als Wertpapiere qualifizieren, ergeben sich schon heute Konzessionserfordernisse für manche Tätigkeiten.