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Unzulässigkeit des gerichtlichen Erlages, wenn Drittschuldnerin aufgrund hoheitlich verfügter Kontosperre ohnedies nicht leisten darf.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1194ÖBA 2004, 396 Heft 5 v. 1.5.2004

§ 1425 ABGB; §§ 20, 20b StGB; § 144a StPO; § 379 EO. Darf die Drittschuldnerin aufgrund der gemäß § 144a StPO iVm § 379 Abs 3 Z 3 EO hoheitlich verfügten Kontosperre ohnedies an keinen der Forderungsprätendenten leisten und besteht insofern auch keine unklare Rechtslage, so ist ein Begehren der Drittschuldnerin auf gerichtlichen Erlag unzulässig.

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