vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kreditgewährungen aufgrund verschiedener Anträge stehen in keinem Zusammenhang. Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigen Gründen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1166ÖBA 2004, 56 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 55 JN; § 1295 ABGB. Auch im Fall der Verbindung mehrerer Klagen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung sind für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Revision mehrere Ansprüche nur dann zusammenzurechnen, wenn sie in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Kreditgewährungen aufgrund verschiedener Anträge stehen weder in einem tatsächlichen noch in einem rechtlichen Zusammenhang. Maßgebend für die Beendigung der Geschäftsbeziehung aus wichtigen Gründen ist, daß dem Kreditinstitut nach Abschluß der einzelnen Kreditverträge Umstände bekannt wurden, die das Vertrauen erschütterten. Die Beweislast trifft denjenigen, der sich auf Rechtsmißbrauch beruft, wobei selbst relativ geringe Zweifel zugunsten des Rechtsausübenden den Ausschlag geben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!