Nach Jahren intensiver Diskussion und Arbeiten ist ein weiteres, für den europäischen Kapitalmarkt wichtiges Projekt verwirklicht worden: Seit 28. 1. 2003 gibt es eine neue Richtlinie mit dem Ziel einer EU-weiten einheitlichen Regelung zur Verhinderung von Marktmißbrauch. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie 89/592/EWG erfaßt diese neue Richtlinie aber nicht nur Insider-Geschäfte, sondern enthält erstmals auch Bestimmungen betreffend die Verhinderung von Marktmanipulationen.