Die Pensionsfondsrichtlinie ist Teil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, der eine weitgehende Vollendung des EU-Binnenmarktes auf dem Finanzsektor bis 2005 anstrebt. Ziel dieser Richtlinie ist eine Harmonisierung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die zu einer grenzüberschreitenden Tätigkeit - also ein "europaweiter Paß" - dieser Einrichtungen führen soll. Auf diese Weise möchte die Pensionsfondsrichtlinie auch zu einer Stärkung des europäischen Kapitalmarktes beitragen und durch die darin enthaltenen Potentiale die Effizienz von kapitalgedeckten Zusatzversorgungssystemen steigern. Der Beitrag soll einen ersten Überblick über die voraussichtlich im Sommer 2003 in Kraft tretende Richtlinie liefern, aber auch gleichzeitig die unterschiedlichen Interessen zwischen Kommission und Rat auf der einen Seite und dem Parlament auf der anderen Seite verdeutlichen.