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Die Haftung der Bank für ihre Bestätigung nach § 10 Abs 3 Satz 3 GmbHG (§ 29 Abs 1 Satz 3 AktG) Teil 1

AufsätzeMichael GruberÖBA 2003, 641 Heft 9 v. 1.9.2003

Die Haftung der Bank für ihre Bestätigung der Einlagenleistung bei der GmbH und AG ist seit etwa 10 Jahren in Diskussion. Dafür ist zum einen der Gesetzgeber verantwortlich, der anläßlich der Novellierung der einschlägigen Bestimmung im GmbHG im Jahre 1994 diese Norm so verändert hat, daß der bis dahin bestehende, vom Gesetzgeber bis 1994 bewußt gewollte Gleichklang zwischen GmbH-Recht und Aktienrecht in dieser Frage beendet und eine divergente Rechtslage geschaffen wurde. Eine derartige Vorgehensweise des Gesetzgebers bedingt immer eine gewisse Unsicherheit in der Auslegung und praktischen Rechtsanwendung. Zum anderen sind in den Jahren seit 1992 bis dato insgesamt fünf Entscheidungen des OGH zur Haftung der Bank aus ihrer Bestätigung ergangen, die in Grundsatzfragen voneinander abweichen und daher Anlaß für eine Diskussion im Schrifttum waren. Auch die Stellungnahmen im Schrifttum kommen in den entscheidenden Fragen der Haftung zu recht unterschiedlichen Ergebnissen. All diese Entwicklungen lassen es angeraten sein, die Grundlagen der Bankenhaftung für die Bestätigung der Einlagenleistung eingehend zu analysieren und Lösungsansätze anzubieten. Dieser Aufgabe unterzieht sich der Verfasser im folgenden Beitrag, dem ein Forschungsauftrag des Forums für Bankrecht der Österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft zugrunde liegt 1)1)Für wertvolle praktische Hinweise danke ich Frau Dr. Nicole Kuderer (Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG) und Herrn Direktor Dr. Christian Fritsch (Österreichische Volksbanken-AG) und den Teilnehmern eines Diskussionsabends im Rahmen des Forums für Bankrecht. Für die Durchsicht des Manuskripts und wertvolle Anregungen danke ich Herrn Univ.-Prof. Dr. Helmut Koziol sowie meinen Salzburger Kollegen Univ.-Prof. Dr. Georg Graf MA, o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schuhmacher und Dr. Jakob Stagl..

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