vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Zeichnungsberechtigung ist im Zweifel als Bevollmächtigung zu verstehen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2003/1115ÖBA 2003, 455 Heft 6 v. 1.6.2003

§§ 1002 ff ABGB. Da die Einräumung der Befugnis, über fremdes Vermögen im eigenen Namen verfügen zu können, gegenüber der Stellvertretungskonstellation im Verkehrsleben die Ausnahme bildet, muß die Erteilung einer Zeichnungsberechtigung im Sinne von P 4 AGBKr im Zweifel als Bevollmächtigung hinsichtlich des Kontos und das Auftreten des Zeichnungsberechtigten als Handeln im Namen des Kontoinhabers verstanden werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!